Rechtsprechung
BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ersatzerbeneinsetzung - Auslegungsregeln
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2069 § 2269 § 2270
Gesetzliche Vermutung des § 2270 Abs. 1 BGB bei möglicher Ersatzerbschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermächtigung des anderen Ehegatten beim Berliner Testament, bindende wechselbezügliche Verfügungen zu ändern; Gegenstandslosigkeit einer Schlusserbeneinsetzung im gemeinschaftlichen Testament wenn der Schlusserbe vorher stirbt; Wechselbezüglichkeit in Bezug auf etwaige ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ersatzerbschaft - Die Vermutungsregel bei Ersatzerbschaft
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - VI 734/02
- LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2003 - 7 T 6420/03
- BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1671
- Rpfleger 2004, 353
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
Die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nämlich nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht (BGH NJW 2002, 1126; BayObLG FGPrax 2001, 248). - BGH, 28.03.2001 - IV ZR 245/99
Einsetzung der Abkömmlinge als Schlußerben
Auszug aus BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
§ 2069 BGB gilt auch bei Einsetzung eines Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament (BGH NJW-RR 2001, 1153; BayObLG FamRZ 1995, 251). - BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung
Auszug aus BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
Die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nämlich nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht (BGH NJW 2002, 1126; BayObLG FGPrax 2001, 248). - BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
§ 2069 BGB gilt auch bei Einsetzung eines Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament (BGH NJW-RR 2001, 1153; BayObLG FamRZ 1995, 251). - BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Auszug aus BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03
Das gilt auch dann, wenn das Interesse der Beschwerdeführer auf verschiedene einander ergänzende Erbteile gerichtet ist; in diesem Fall sind die Interessen zusammenzurechnen (BayObLGZ 1994, 40/56).
- OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06
Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht
§ 2069 BGB sagt nämlich für sich genommen über die Bindungswirkung in einem gemeinschaftlichen Testament nichts aus und hindert somit den überlebenden Ehegatten nicht an einer Änderung der nach dieser Vorschrift berufenen Ersatzerbfolge (BayObLG FamRZ 2004, 1671, 1672). - OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
34 Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nämlich nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht (BGHZ 149, 363; BayObLG FGPrax 2001, 248; ZEV 2004, 244; NJW-RR 2007, 949/952).§ 2069 BGB sagt nämlich für sich genommen über die Bindungswirkung in einem gemeinschaftlichen Testament nichts aus und hindert somit den überlebenden Ehegatten nicht an einer Änderung der nach dieser Vorschrift berufenen Ersatzerbfolge (BayObLG FamRZ 2004, 1671, 1672).
- OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben
Ob derart abgesenkte Anforderungen die Basis der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (…aaO.) doch bereits verlassen und strengere Maßstäbe angewendet werden müssen, insbesondere gute familiäre Bindungen und die genannte allgemeine Lebenserfahrung für eine im Wege ergänzender Testamentsauslegung zu erkennende Ersatzerbeneinsetzung nicht ausreichen (so wohl BayObLG FamRZ 2004, 1671 f. und in Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung sowie der Entscheidung des OLG Hamm auch Keim, ZEV 2004, 245 f.), kann dahinstehen.